Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Meixner Grosshandels- und Verlags- GmbH, 135237d, UID-Nr. ATU 38903807 freut sich Sie als Kunden oder Interessierten in unserem Unternehmen begrüßen zu dürfen. Wir erlauben uns Sie über unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche einen integrierenden Bestandteil aller unsere Verträge und Bestellungen sowie Aufträgen mit unseren Kunden, Partnern und Lieferanten sowie sonstigen Personen darstellen, wie folgt in Kenntnis zu setzen.
I. Allgemeines
Sämtliche Angebote, Aufträge, Leistungen, Lieferungen und Verträge unseres Unternehmens erfolgen auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche einen integrierenden Bestandteil sämtlicher Vereinbarungen zwischen unseren Kunden und unserem Unternehmen darstellen. Abweichende Bestimmungen und Bedingungen werden seitens unseres Unternehmens nicht anerkannt und bedürfen zu ihrer Gültigkeit und Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmungen unseres Unternehmens. Nicht als Zustimmung zu von unseren B e d i n g u n g e n a b w e i c h e n d e n Vertragsbedingungen und Bestimmung, gelten die Vertragserfüllung bzw. Vertragserfüllungs- handlungen durch unser Unternehmen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen eine Rahmenvereinbarung mit unseren Geschäftspartnern und Kunden dar, welche auch für alle weiteren und künftigen Rechtsgeschäfte gelten.
II. Vertragsabschluss
Vertragsangebote bedürfen einer firmenmäßig gezeichneten Auftragsbestätigung unseres Unternehmens. Ausdrücklich vereinbart wird, dass das Abschicken, der von Kunden bestellten Waren, einen Vertragsabschluß auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellt. Angebote, die von Kunden an unser Unternehmen gerichtet werden, haben für den Anbietenden eine Bedingungswirkung an dessen Angebot, für eine angemessene, mindestens jedoch 8tägige Dauer ab Zugang des Angebotes an unser Unternehmen.
III. Preise
Die von unserem Unternehmen genannten Preise gelten zum Zeitpunkt der Bestellung und sind, sofern nichts anderes vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer, in EUR und zuzüglich aller mit der Lieferung der Ware entstehenden Spesen aller Art (Versandspesen etc.) zu verstehen. Soweit sich die Lohnkosten auf Grund kollektivvertraglicher Regelung in den jeweils betroffenen Branchen oder innerbetrieblicher Abschlüsse ändern oder andere Kostenstellen, für die von uns genannte Preiskalkulation ändern oder die notwendigen Kosten bei Leistungserstellung, wie insbesondere Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. ändert, so ist unser Unternehmen berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder herabzusetzen. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Die Verrechnung erfolgt in EUR. Rabatte und Skonti haben nur bei schriftlicher gesonderter Vereinbarung Geltung. Mit dem Erscheinen neuer Preislisten beziehungsweise Kataloge ersetzen diese die Gültigkeit der bis dato festgesetzten Preise, welche mit Erscheinen der neuen Preislisten beziehungsweise Kataloge erlöschen. Maßgeblich für den vereinbarten Preis ist, dessen ungeachtet, der Zeitpunkt der Bestellung.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Die Bezahlung erfolgt gegen Vorkasse. Nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung kann der Kunde auch eine alternative Zahlungsform wählen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Für den Fall des Zahlungsverzuges, auch mit nur Teilzahlungen, treten allfällige Skonto-vereinbarungen außer Kraft. Zahlungen gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unseren Geschäftskonten als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, wahlweise den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Ab dem Tag der Übergabe der Ware ist unser Unternehmen berechtigt für den Fall des Zahlungsverzuges des Kunden auch Zinseszinsen zu verlangen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Insolvenz oder Konkurs des Kunden beziehungsweise Konkursabweisung mangels Vermögens sowie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist die Meixner Grosshandels- und Verlags- GmbH berechtigt, sofern der Vertrag beziehungsweise der Auftrag noch nicht von beiden Seiten zur Gänze erfüllt ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes wird bei Verschulden des Kunden vereinbart, dass unser Unternehmen die Wahl zwischen einem pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder dem Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens geltend zu machen berechtigt ist. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten sowie Vorauszahlungen beziehungsweise Sicherstellungen für die noch ausstehenden Lieferungen oder Leistungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen wobei dies, falls der Kunde verpflichtet ist, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlichen entstandenen Schaden zu bezahlen. Der Verbraucher kann vom Vertrag immer innerhalb der gesetzlichen Frist zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher beziehungsweise bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Für den fristgerechten Rücktritt ist die Postaufgabe der Rücktrittserklärung maßgeblich. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Soweit die Ware beschädigt zurückgestellt wird ist der Verbraucher gegeben über uns schadenersatzpflichtig. Wurde für den Vertrag ein Kreditvertrag abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgabengebühren aller Art für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, bei welchen mit der Ausführung vereinbarungsgemäßen innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
VI. Mahnung- und Inkassospesen
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die unserem Unternehmen entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben oder jene der rechtsfreundlichen Vertretung unseres Unternehmens. Sofern unser Unternehmen das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,- zu bezahlen.
VII. Lieferung- Transport- Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht, beziehungsweise organisiert. Dabei werden für Transport beziehungsweise Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Ausliefertag geltend oder üblichen Fracht- und Vorlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich durch unser Unternehmen oder ein geeignetes Transportunternehmen. Der Versand von pyrotechnischen Artikeln, per Post, ist in Österreich gesetzlich verboten. Soweit der Kunde, entgegen der Vereinbarung, die Ware nicht übernimmt, ist unser Unternehmen berechtigt, nach erfolgter Nachfristsetzung, die Ware entweder in unseren Geschäftsflächen einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig ist unser Unternehmen berechtigt auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Ware anderweitig zu verwerten. Sollten bestimmte Produkte nicht lagernd verfügbar sein, so ist unser Unternehmen berechtigt das Produkt durch ein gleichwertiges zu ersetzen. Die hat jedoch in Absprache mit dem Kunden zu erfolgen.
VIII. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht ab Abholung der Ware an den jeweiligen Frachtführer über, dies gilt auch für Teillieferungen. Alle unterwegs entstandenen Schäden wie Bruch, Verlust etc. sind unmittelbar dem jeweiligen Frachtführer anzuzeigen und auf dem Lieferschein/ Empfangsquittung zu vermerken. Der Kunde übernimmt die Gewähr dafür, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen, die für Transport, Lagerung, Verkauf und Verwaltung der gelieferten Ware erforderlich sind bestehen. Bei Selbstabholung wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass das Transportmittel den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den ARD Gefahrenguttransporte entsprechen und die Fahrer über entsprechende Lizenzen zum Transport von Gefahrengut der jeweiligen Klasse besitzen müssen. Der Kunde haftet für die Einhaltung der mit dem Transport bei Selbstabholung verbundenen Risken und Gefahren und erklärt unser Unternehmen hinsichtlich jedweder Haftungsansprüche diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Die mit der Abholung beauftragten Frächter und sonstigen Transportunternehmen haften für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und insbesondere für die Einhaltung der ARD Gefahrenguttransporte beim Transport von Gefahrengut der jeweiligen Klasse und ebenso dafür, dass das mit dem Transport beauftragte Personal die entsprechenden Befähigungsnachweise und/oder Lizenzen besitzt.
IX. Lieferfrist
Unser Unternehmen ist erst verpflichtet seine Leistungen aus den getroffenen Vereinbarungen zu erfüllen, wenn der Kunde alle seine vereinbarten Verpflichtungen erfüllt hat. Unser Unternehmen ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 1er Woche zu überschreiten, jedoch innerhalb der gesetzlichen 30 Tagesfrist. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten.
X. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Dies gilt sowohl für die Warenlieferung als auch für die Zahlung.
XI. Leistungsänderungen
Soweit die gegenständliche Vereinbarung kein Verbrauchergeschäft darstellt, gelten für die geringfügigen, für unsere Kunden zumutbaren Änderungen der Leistungs- beziehungsweise Lieferverpflichtungen, seitens unseres Kunden, als genehmigt.
XII. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzsprüche sind in den Fällen leichter Fahrlässigkeit unseres Unternehmens ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden beziehungsweise bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommener Sachen. Das Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit beziehungsweise grober Fahrlässigkeit hat, außer bei Verbrauchergeschäften, der Geschädigte zu beweisen. Die in diesen Bedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über den Schadenersatz gelten auch, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruchs gelten gemacht wir.
XIII. Produkthaftung und Gewährleistung
Regressforderungen im Sinne des § 12 PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Geschädigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre unseres Unternehmens verursacht und grob fahrlässig verschuldet worden ist. Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Garantie erfolgt nach den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.
XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von unserem Unternehmen unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum unseres Unternehmens. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahmen ist unser Unternehmen berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändungen, verpflichtet sich der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel mit dem von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Das Risiko für die Vorbehaltsware trägt der Kunde, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde unserem Unternehmen schon jetzt seine Forderungen gegenüber 3., bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber, ab. Auf unser Verlangen hat der Kunde seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Postenliste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde gegenüber unserem Unternehmen in Zahlungsverzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde die nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen den §15VersVG an unser Unternehmen abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
XVI. Zurückbehaltung
Soweit es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Bruttobetrages berechtigt.
XVII. Rechtswahl, Gerichtsstand
Vereinbart wird die Anwendung des österreichischen Rechtes. Die Anwendbarkeit des UN- Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragsprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren, die Zuständigkeit der österreichischen inländischen Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit der sachlich zuständigen Innsbrucker Gerichte. Soweit es sich um Verbrauchergeschäfte handelt, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann gegen ihn Klage nach §§ 88, 89, 93 Abs. 2 und 104 Abs. 1 JN nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt. Die gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten die bereits entstanden sind. Für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertrag sind auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz des Verbrauchers auch auf das Vertragsverhältnis anwendbar. Für Verbrauchergeschäfte mit Verbrauche die keinen Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, wird ausdrücklich vereinbart, dass die in Österreich inländischen Gerichte und für Streitigkeiten die am Sitz des Unternehmens sachlich zuständigen Gerichte, ausschließlich örtlich zuständig sind.
XVIII. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht
Sämtliche personenbezogene Daten werden automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet. Hiefür erteilt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung. Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Änderungen seiner Wohn- beziehungsweise Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange er das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beidseitig vollständig erfüllt ist. Unser Unternehmen wird ausdrücklich ermächtigt, sämtliche personenbezogenen Daten, die in Erfüllung des geschlossenen Vertrages erforderlich sind, an die, die mit der Lieferung und Herstellung der beauftragten Ware beauftragt sind, weiterzugeben. Soweit der Kunde Änderungen seiner Adresse nicht an unser Unternehmen bekannt gibt, gelten Mitteilungen und Zustellungen als zugesendet, soweit unser Unternehmen diese, an die uns bekannt gegebene Adresse übermittelt hat. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen im Eigentum unseres Unternehmens. Der Kunde erhält an diesen keine, wie immer gearteten, Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
XIX. Online Shop
Bei Bestellungen oder Auftragserteilung in unserem online Shop gilt die Bestätigung der Durchsicht dieser AGB's als Zustimmung zu diesen. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Versandkosten. Unser Unternehmen wird die im online Shop bestellte Ware nach Zahlungseingang des vereinbarten Preises zuzüglich Versandkosten und dgl. An die vom Kunden bekannt gegebene Adresse versenden. Ausdrücklich wird für Bestellungen im online Shop die Anwendung österreichisches Recht vereinbart und für Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung die Zuständigkeit der sachlich und örtlich zuständigen Gerichte in Wien vereinbart.
XX. Salvatoresche Klausel
Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, so treten an deren Stelle solche Bestimmungen, die der unwirksamen Klausel am Nächsten kommt, wobei die übrigen Bedingungen davon unberührt bleiben. Ich bestätige durch meine Unterschrift, dass ich auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Meixner Grosshandels- und Verlags- GmbH, ausdrücklich hingewiesen wurde und deren Inhalt gelesen habe. Ich stimme diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu. |